Trainingseinschränkung am 10.11.2023
Am Freitag, den 10.11.2023, steht uns die Turnhalle erst ab 19:00 Uhr zur Verfügung, in der Sporthalle kann an diesem Tag zu den normalen Zeiten trainiert werden.
Am Freitag, den 10.11.2023, steht uns die Turnhalle erst ab 19:00 Uhr zur Verfügung, in der Sporthalle kann an diesem Tag zu den normalen Zeiten trainiert werden.
Am kommenden Dienstag (03.10.) fällt das gesamte Training wegen des Feiertages natürlich aus.
Am 08.09.2023 fallen das gesamte Training (Erwachsene und Jugend) und das Freizeit-Tischtennis wegen der Veranstaltung „Nachtschwärmer“ aus.
Wegen des Aufbaus für eine Veranstaltung steht uns am Freitag, den 25.08.2023, die Turnhalle nicht zur Verfügung, in der Sporthalle kann an diesem Tag zu den normalen Zeiten trainiert werden.
Am Freitag, den 09.06.2023, fallen das gesamte Training (Erwachsene und Jugend) sowie das Freizeit-Tischtennis in der Sporthalle wegen einer externen Veranstaltung aus.
Die Turnhalle kann ab 18:00 Uhr von Vereinsmitgliedern zum freien Training genutzt werden, da Zacho aus beruflichen Gründen an diesem Freitag verhindert ist und das Leistungstraining leider ausfallen muss.
Es ist natürlich sehr bedauerlich, dass in den letzten Monaten das Training am Freitag mehrfach ausgefallen ist oder eingeschränkt wurde, die Verantwortlichen im Sportzentrum haben mir jedoch zugesichert, in Zukunft dafür zu sorgen, dass das nicht mehr so häufig passiert.
Gerd
Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,
die diesjährige Abteilungsversammlung der Tischtennis-Abteilung des SC Siemensstadt findet am
Mittwoch, den 07.06.2023, um 19:30 Uhr im Restaurant (Basteistube) des Sport Centrums Siemensstadt, Buolstr. 14
statt. Die Einladung samt Tagesordnung findet ihr im Folgenden:
Stimmberechtigt sind alle volljährigen Abteilungsmitglieder. Für jugendliche Mitglieder unter 16 Jahren haben die gesetzlichen Vertreter das Stimmrecht. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres haben die jugendlichen Mitglieder das Stimmrecht. Hierfür muss dann aber eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorliegen. Liegt diese nicht vor, haben die Eltern das Stimmrecht.